In Deutschland wurde – wie das ZDF berichtet - kürzlich nach langwierigen Verhandlungen, in die von der regierenden Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP auch die oppositionellen Parteien CDU und CSU einbezogen wurden, die Einführung eines Bürgergeldes beschlossen. Dieses soll ab 1. Jänner des kommenden Jahres die bisher „Hartz IV“ genannte „Grundsicherung“ für Arbeitssuchende ersetzen. Erhöht werden auch die „Regelsätze“ um rund € 50,- pro Monat, verschärft werden die Sanktionsmaßnahmen. Das hat vor allem Kritik bei den Wohlfahrtsverbände unserer Nachbarn ausgelöst, die vor allem den Wegfall der sanktionslosen Vertrauenszeit und die zu geringe Erhöhung der Regelsätze kritisieren. In Deutschland sind ca, 5 Millionen Menschen von diesen Änderungen betroffen.
Die Bezeichnung Bürgergeld erweckt den Eindruck, dass diese Leistung allen Bürgern grundsätzlich zusteht. Nicht auszuschließen ist, dass dies auch gewollt ist, denn die Teuerung könnte eine weitere Erhöhung der Zahlen bei „Arbeitssuchenden“, denen keine Möglichkeit gegeben ist, ein Einkommen zur Existenzsicherung zu erzielen, bewirken und damit den Bezieherkreis ausweiten. Dementsprechend könnte diese Zahlung tatsächlich also eine immer größer werdende Anzahl von Menschen betreffen, die auf die Unterstützung durch den Staat angewiesen sind, der diese Leistung aber keineswegs bedingungslos zur Verfügung stellt. Auf diese Weise werden wohl auch alle Träume von einem tatsächlich bedingungslosen Grundeinkommen ausgehebelt. Kritiker dieser Idee waren zuletzt diesbezüglich schon sehr skeptisch, da sie die Auszahlung eines solchen Einkommens durch den „Staat“ als problematisch erachteten, könne dieser doch jederzeit Bedingungen festlegen. Das „Bürgergeld“ scheint diese Befürchtungen zu bestätigen.
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